Eine möglichst genaue Bewertung der Immobilie ist die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf und die Erzielung eines angemessenen Preises. Zweck einer Wertermittlung ist es, einen Interessensausgleich zwischen dem „Anbieter“ und dem „Nachfrager“ herbeizuführen. Häufig haben die beteiligten Parteien unterschiedliche Wertvorstellungen.
Um ein Gefühl für den Wert des Hauses bzw. der Wohnung zu bekommen, bietet eine Online-Immobilienbewertung erste Anhaltspunkte. Dieses Verfahren ersetzt jedoch in keinem Fall ein Wertgutachten, dass durch einen erfahrenen Experten nach einer Besichtigung des Objektes erstellt wird.
Für die Festlegung des genauen Wertes einer Immobilie wird eines von drei unterschiedlichen Verfahren genutzt, die sich hinsichtlich Ihrer Herangehensweise unterscheiden.
Das Vergleichswertverfahren
Diese Methode vergleicht das zu bewertende Objekt mit Kaufpreisen, die in der Vergangenheit für ähnliche Immobilien erzielt wurden. Der ermittelte Durchschnittswert je Quadratmeter wird einschließlich der individuellen Zu- und Abschläge an die jeweilige Immobilie angepasst.
Rechtlich wird der Verkehrswert nach §194 BauGB folgendermaßen definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren bezieht sich auf verpachtete oder vermietete Objekte und gibt an, welche mögliche Rendite erzielt werden kann. In die Ermittlung werden beispielsweise die Restnutzungsdauer und der Liegenschaftszins eingerechnet. Der Wert des Grundstücks wird extra berechnet und dazu addiert.
Das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren gilt als das anspruchsvollste Bewertungsverfahren. Es wird insbesondere für Häuser angewendet, bei denen Vergleichsobjekte fehlen, zum Beispiel in ländlichen Gegenden. Zudem kommt es bei Gewerbeimmobilien, Infrastruktur-Liegenschaften (z.B. Bahnhöfe) und denkmalgeschützten, außergewöhnlichen Immobilien zum Einsatz.
Das Sachwertverfahren ist nichts für Laien und beruht entscheidend auf der Markt- und Sachkenntnis des beurteilenden Experten. Zum Einsatz kommen hier verschiedene Formeln, die den Bodenwert, die Gebäude-Herstellungskosten, sowie den vorläufigen und endgültigen Sachwert berechnen.
Unsere erfahrenen Immobilienprofis bieten Ihnen eine professionelle und genaue Bewertung Ihrer Immobilie. Bei Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen oder steuerlichen Fragen erstellen wir auf Wunsch auch ein umfangreiches Wertgutachten.
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